Der Datenträgeraustausch mit Servicerechenzentren per Datenfernübertragung ist nichts weiter als eine Erweiterung des normalen Datenträgeraustauschs mit einem Dienstleister, das Service-Rechenzentrum.
Lässt ein Unternehmen beispielsweise die Gehaltsabrechnung vom Steuerberater erledigen, wird der Steuerberater häufig die DATEV nutzen, die die Dateien mit den Lohn- und Gehaltszahlungen erstellt und bei der Bank einreicht.
Die technische Dienstleistung des Erstellens und Einreichens der Zahlungsaufträge ist aber in der Regel von der Freigabe der Zahlungen getrennt, denn natürlich sollen Löhne und Gehälter zwar vom Steuerberater vorbereitet werden, aber die Freigabe gegenüber der Bank liegt beim Unternehmen selbst. Das Service-Rechenzentrum liefert hierzu eine Aufstellung der Zahlungsaufträge gemeinsam mit einem Begleitzettel an den Kontoinhaber. Dieser prüft die Zahlungsaufträge und gibt die Dateien, per eBanking Business Edition frei. Nutzer der VR-Networld Software benötigen für die Funktion "Freigabe ZV-Dateien" mindestens die Version 7.20.
Alternativ kann der Kontoinhaber den Begleitzettel bei der Genossenschaftsbank Weil im Schönbuch eG abgeben. Die im Auftrag des Kunden vom Service-RZ eingelieferten Dateien liegen dort schon vor und werden bei Einreichung des unterschriebenen Begleitzettels freigegeben. Für die Abgabe in der Geschäftsstelle und weiteren Bearbeitung durch die Bank fallen Gebühren für das Unternehmen an.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Einfache und schnelle Freigabe der Dateien.
- Freigabe unabhängig von Öffnungszeiten – rund um die Uhr.
- Auftragsfreigabe ganz ohne Papier und Transportkosten.
- Bearbeitungszeiten werden verkürzt.
Hinweise:
Online-Banking-Limit:
Bitte stellen Sie vorab sicher, dass für die Freigabe der SRZ-Zahlungen mit der Bank ein ausreichendes Online-Banking-Limit vereinbart wurde.
Vertragliche Voraussetzung zwischen Bank und Kunde: damit Sie diesen Service nutzen können, schließen Sie bitte die „Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Servicerechenzentren per Datenfernübertragung (DFÜ)“ in der aktuellen Fassung mit uns ab.